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Definition:
Es liegt eine meist dauerhafte massive Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit vor. Seh-Beeinträchtigungen umfassen ein Spektrum zwischen Sehbehinderung und Blindheit, je nach verbliebenem Ausmaß der Sehschärfe.
Anzeichen/Symptome:
Sehbehinderung:
- Sehleistung liegt bei weniger als 30%
Hochgradige Sehbehinderung:
- stark eingeschränktes Sehvermögen
- spezielle Hilfen notwendig
- Sehleistung liegt bei weniger als 10% (trotz Sehhilfe)
Blindheit:
- massive Sehschädigung
- Sehsinn kann nicht benutzt werden
- Sehleistung liegt bei weniger als 2% (trotz Sehhilfe)
Fördern in der Praxis:
Organisation im Klassenzimmer:
- Sitzplatz in der 1. Reihe
- ausreichend Platz für ein Bildschirmlesegerät oder eine Arbeitsplatzbeleuchtung
- Wege am Boden z. B. mit Leuchtstreifen markieren
- Materialien z. B. mit 3-dimensionalen Aufklebern versehen, so dass der Schüler diese ertasten kann
Individuelle Hilfen im Unterricht:
- alle Inhalte versprachlichen, digitalisieren und/oder in Brailleschrift übertragen
- Arbeitsblätter vergrößern (von A4 auf A3)
- zusätzliche Arbeitszeit bei Übungen und bei Leistungserhebungen
- Patenschaft/Tutorensystem
Staatliches Regionales Förderzentrum Eichsfeld |